Jubiläum „350 Jahre Juden in Brandenburg“



Rahmenbedingungen jüdischen Lebens (ab 1671)

Auf der Startseite der eigens für das Jubiläum „350 Jahre Juden in Brandenburg“ eingerichteten Website wird auf den Anlass des Erinnerungsjahrs wie folgt eingegangen 1

„Am 21. Mai 1671 erließ der Große Kurfürst Friedrich Wilhelm ein Edikt zur Ansiedlung von 50 aus Wien vertriebenen jüdischen Familien. Die Wiederansiedlung von Juden stellt für ihre Geschichte in Brandenburg eine Zäsur dar. Von nun an entwickelte sich im Land kontinuierlich ein jüdisches Leben und viele Gemeinden führten ihre Entstehung auf dieses Jahr zurück“.

Insgesamt klingt dies für denjenigen, der sich bisher nicht genauer mit jüdischer Geschichte in Brandenburg beschäftigt hat, wie ein normaler historischer Prozess.

Dem war aber nicht so. Jüdische Lebensverläufe unterschieden sich für einen großen Teil der 350 Jahre wesentlich von denen nicht-jüdischer Bürger Brandenburgs:

  • Juden hatten in den ersten 200 Jahre nach der Neuansiedlung weniger Rechte als Christen,
  • danach waren sie für ca. 60 Jahre rechtlich gleichgestellt,
  • um dann unter den Nationalsozialisten wieder entrechtet, vertrieben und zuletzt bis Ende des 2.Weltkriegs in großer Zahl ermordet zu werden.

Erst in der Zeit nach der Wiedervereinigung Deutschlands entstanden wieder einige jüdische Gemeinden auf dem Gebiet des Bundeslandes Brandenburg.

Aus Sicht von Historikern, die sich mit der jüdischen Geschichte in Brandenburg während der letzten 350 Jahre beschäftigen, sind sicherlich viele historische Ereignisse von Bedeutung und einer näheren Erläuterung wert.

Der folgende Text beschränkt sich auf einige wenige Ereignisse und Zeitabschnitte, in denen der private und berufliche Rahmen abgesteckt wurde, innerhalb dessen jüdisches Leben in Brandenburg für längere Zeit stattfinden konnte.

ab 1671           Die Wiederansiedlung von Juden wird möglich

1571 starb Kurfürst Joachim II unerwartet auf einem Jagdausflug. Sein Tod wurde dem Hofjuden Lippold angelastet, der den Kurfürst angeblich vergiftet haben sollte 2. Kurz nach dem Tod des Kurfürsten wurden alle in Frankfurt/Oder lebenden Juden von seinem Nachfolger, Kurfürst Johann Georg,  aufgefordert, die Mark Brandenburg zu verlassen 3. Auch alle anderen Juden wurden in den Folgejahren des Kurfürstentums verwiesen, es sei denn, sie traten zum Christentum über 4 5.

Es sollte 100 Jahre dauern, bis sich Juden wieder in der Mark Brandenburg niederlassen durften. Mit dem Edikt vom 21. Mai 1671 (Abb. 1) gestattete der „Große Kurfürst“ Friedrich Wilhelm 50 wohlhabenden jüdischen Familien, die im Jahr davor aus Österreich vertrieben worden waren, sich für 20 Jahre im Kurfürstentum anzusiedeln 6.

 

Abb 1: Edikt vom 21.Mai 1671 (Auszug)

Mit der kurfürstlichen Erlaubnis aus dem Jahr 1671 war die Hoffnung verbunden, dass die jüdischen Familien mit ihren Erfahrungen und Beziehungen wirtschaftlich von Nutzen sein könnten 7.

Die aus Österreich eingereisten Juden mussten ein Schutzgeld zahlen, um das Recht zu erhalten, in Brandenburg zu leben. Ein nach der Zahlung des Schutzgeldes ausgestellter Schutzbrief legte fest, wo sie leben durften und welche Art von Handel ihnen erlaubt war. Die Ausübung ihrer Religion war den jüdischen Neuansiedlern nur eingeschränkt möglich 8.

Ein Großteil der Neuankömmlinge ließ sich in der Residenzstadt Berlin und der Messestadt Frankfurt an der Oder nieder. Weitere Orte, in denen Juden in den Folgejahren nachweislich lebten, waren Beelitz, Brandenburg an der Havel, Freienwalde, Friesack, Landsberg an der Warthe, Nauen und Wriezen 9.

ab 1700           Jüdischem Leben werden enge Grenzen gesetzt

In der 1.Hälfte des 18.Jahrhunderts wurden die Regeln, unter denen Juden in Brandenburg leben konnten, mehrfach überarbeitet 10.

In diesem Zusammenhang sind das Generaljudenreglement (1730) 11 sowie das Revidierte General-Privileg (1750) 12, welches bis 1812 seine Gültigkeit behielt, hervorzuheben 13.

Mit Hilfe eines umfangreichen Regelwerks versuchten die preußische Könige Friedrich Wilhelm I und sein Nachfolger Friedrich II, die Zahl der im Land lebenden Juden zu begrenzen und gleichzeitig den größtmöglichen wirtschaftlichen Nutzen aus ihnen zu ziehen 14.

Das Generaljudenreglement (1730)

Das aus dem Jahr 1730 stammende Generaljudenreglement von König Friedrich Wilhelm I gilt als „die erste brandenburgisch-preußische Judenordnung mit gesamtstaatlichen Anspruch“ 15.

Der Gesetzestext (28 Paragraphen)

  • schränkte die wirtschaftliche Tätigkeit von Juden durch eine Vielzahl von Verboten erheblich ein (§2 – §7, §9),
  • machte den Hauserwerb nur noch mit Sondergenehmigung möglich (§8),
  • begrenzte die Zahl der in Berlin ansässigen jüdischen Familien auf  100 und gab für die außerhalb Berlin lebenden Schutzjuden vor, dass ihre Zahl konstant bleiben solle (§10). Allerdings wurde sehr vermögenden Juden eine Neuansiedlung in Aussicht gestellt (§16).

Das Generaljudenreglement hatte schwerwiegende Folgen für das Privatleben jüdischer Familien, denn ein Schutzjude konnte zukünftig nur dann das Niederlassungs- und Heiratsrecht an den ersten und zweiten Sohn weitergeben, wenn diese in der Lage waren, ein ausreichendes Vermögen nachzuweisen 16.

Das Revidierte General-Privileg (1750)

Das  von König Friedrich II erlassene Revidierte General-Privileg von 1750 war noch umfangreicher als das Generaljudenreglement. In der Einleitung des Gesetzestextes erklärte der König, dass er:

  • die „überhand nehmenden Vermehrung“ von „vergleiteten und geduldeten Juden“ in seinem Königreich sowie
  • die „Einschleichung unvergleiteter, Fremden und fast nirgends zu Hause gehörenden Juden“

unterbinden wolle, um christliche Kaufleute, die Einwohner, aber auch die „Judenschaft“ zu schützen 17.

Der König betonte zugleich, dass ihm am Wohlergehen aller seiner Untertanen, sowohl der Christen als auch der Juden, wichtig sei.

Wie er die Vermehrung der legitim ansässigen jüdischen Bevölkerung verhindern wollte, wurde in  den Abschnitten III und V des Revidierten General-Privilegs deutlich, die Regeln für verschiedene Teile der jüdischen Bevölkerung festlegten.

In Abschnitt III schrieb der Gesetzgeber vor, wie viele öffentliche Bedienstete die jüdische Gemeinde in Berlin und jüdischen Gemeinden an anderen Orten haben durften.

Besonders schwerwiegend für die Zukunft von Juden, die sich im Geltungsbereich des Gesetzes aufhielten, war Abschnitt V, der ihr Bleiberecht neu regelte und dieses noch restriktiver als im General-Privileg von 1730 handhabte 18.

Das Revidierte General-Privileg machte in seiner konkreten Gestaltung und dessen Umsetzung deutlich, dass arme und nicht vermögende Juden im Land unerwünscht waren.

ab 1812           Juden wird der Erwerb der preußischen Staatsbürgerschaft ermöglicht

Grundlegenden Änderungen der rechtlichen Situation der Einwohner jüdischen Glaubens traten erst lange nach dem Tod von Friedrich II und seines Nachfolgers Friedrich Wilhelm II im 19.Jahrhundert ein 19.

Die von Juden ersehnte Befreiung von Beschränkungen im Privat- und Berufsleben sowie von finanziellen Sonderbelastungen erfolgte – zumindest teilweise – mit einem Edikt, das am 11.März 1812  (Abb. 2) von König Friedrich Wilhelm III erlassen wurde 20.

 

Abb 2: Edikt vom 11.März 1812 (Auszug)

Das Gesetz galt lediglich für Brandenburg und vier weitere preußische Provinzen: Pommern, Westpreußen, Ostpreußen und Schlesien 21. Die preußische Provinz Posen, in der sehr viele Juden zu dieser Zeit lebten, blieb dagegen außen vor.

Mit dem Edikt wurden in den fünf Provinzen lebenden Juden, insofern sie der Gruppe der privilegierten Juden angehörten, christlichen Einwohnern weitgehend gleichgestellt 22.

Juden, die preußische Staatsbürger werden wollten, hatten vorab eine wichtige Bedingung zu erfüllen:

sie mussten innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung des Edikts der Obrigkeit ihres Wohnortes mitzuteilen, welchen Familiennamen sie zukünftig führen würden (§ 3).

Das Edikt eröffnete Juden erstmals die Möglichkeit, selber über ihren Wohnort zu entscheiden (§ 10).  Auch war ihnen gestattet, Grundstücke zu erwerben und alle Gewerbe zu betreiben  (§ 11, § 12). Weiterhin wurde inländischen Juden zugesichert, nicht mehr mit Sonderabgaben belastet zu werden (§ 14).

Die zugesagte freie Berufswahl wurde allerdings bereits zwischen 1820 und 1835 durch einzelne Verfügungen wieder eingeschränkt 23.

Ein aus Sicht eines Genealogen bemerkenswertes Dokument wurde im Oktober 1814 veröffentlicht 24: eine Liste mit den Namen von insgesamt 2700 in der Kurmark lebenden Juden, die aufgrund des Edikts von 1812 Staatsbürgerbriefe erhalten hatten.

Die Liste beinhaltete nach Wohnorten sortiert, sowohl die alten als auch die neuen Namen der preußischen Neubürger sowie auch teilweise Angaben zu ihrem Familienstatus und Beruf.

ab 1869       Vollständige Gleichstellung von Juden und Christen

1869 erreichte die jüdische Bevölkerung erstmals die vollständige rechtliche Gleichstellung in Brandenburg und anderen Teilen Preußens.

Im „Gesetz, betreffend der Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung“wurden von Wilhelm I, König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes

  • „Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte“ aufgehoben 25.

Das Gesetz sprach Juden ausdrücklich das Recht zu, öffentliche Ämter auszuüben 26.

ab 1933     Entrechtung, Auswanderung und systematische Vernichtung         

Der insgesamt positive Trend der Rahmenbedingungen jüdischen Lebens in Brandenburg fand ein jähes Ende, als die Nationalsozialisten am 30.Januar 1933 an die Macht kamen. Innerhalb weniger Jahre erfolgte eine vollkommene Entrechtung jüdischer Bürgers 27.

Viele von ihnen verließen in diesen Jahren Brandenburg: sie siedelten nach Berlin um oder wanderten direkt aus 28. Mit dem Umzug nach Berlin war die Hoffnung verbunden, dass die Anonymität der Großstadt einen gewissen Schutz bieten würde.

Über die Zahl der Brandenburger Juden, die ab 1933 Deutschland verließen, liegen keine Angaben vor. Selbst die Gesamtzahl ausgewanderter Juden ist strittig 29.

Die legale Auswanderung fand am 18. Oktober 1941 durch eine Anordnung von Heinrich Himmler ein Ende, mit der die Ausreise von Juden mit sofortiger Wirkung verhindert werden sollte 30.  Es begann die Phase der systematischen Vernichtung der jüdischen Bevölkerung 31.

Brandenburgische Juden wurden in der Folgezeit bis Anfang 1945 in Konzentrations- und Massenvernichtungslager deportiert 32 33.

Über Jahrhunderte gewachsene jüdische Gemeinden waren zu Kriegsende fast vollständig ausgelöscht.

ab 1991           Neuaufbau jüdischer Gemeinden und Gedenken der Vergangenheit

Nach Kriegsende existierte auf dem Gebiet des heutigen Bundeslands Brandenburg keine einzige jüdische Gemeinde mehr 34.

Dies sollte sich erst nach der Wiedervereinigung Deutschland ändern, als ab 1991 zahlreiche Juden aus Russland und anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion nach Brandenburg kamen, von denen ein Teil im Bundesland ansässig wurde 35.

Die Neuankömmlinge hatten einen gänzlich anderen kulturellen und religiösen Hintergrund als diejenigen Juden, die vor ihrer Vertreibung und dem Holocaust im Land Brandenburg lebten. Sie waren in der Sowjetunion „kommunistisch-atheistisch sozialisiert worden“ und nur ganz wenige von ihnen waren mit „Religion und Brauchtum vertraut“ 36.

Bereits 1991 entstand die erste Potsdamer Gemeinde, deren Gründungsmitglieder fast ausschließlich aus der ehemaligen Sowjetunion stammten. Hinzu kamen bis zum Jahr 2000 neue Gemeinden in Brandenburg/Havel, Bernau, Cottbus , Frankfurt (Oder) und in Königs Wusterhausen 37.

Alle brandenburgischen Gemeinden zusammen dürften heute etwa 2000 Mitglieder haben 38, die verschiedenen Strömungen des Judentums angehören 39.

Parallel zum Aufleben jüdischen Lebens begann in der ersten Hälfte der 1990er Jahre das zentrale und dezentrale Gedenken an die Schreckensherrschaft der Nationalsozialisten im Bundesland Brandenburg.

  • Überall in Brandenburg wurden seit dieser Zeit mit Hilfe lokaler Initiativen sogenannte Stolpersteine verlegt, die dezentral an die im 3.Reich begangenen Verbrechen erinnern sollen 40.
  • Zudem erfolgte die Gründung der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, zu denen auch die Konzentrationslager Sachenhausen und Ravensbrück gehören. „Die Stiftung hat die Aufgabe, an Terror, Krieg und Gewaltherrschaft zu erinnern und die öffentliche Auseinandersetzung mit diesen Themen zu fördern“ 41.

Fussnoten

1 Vgl. 350 Jahre Juden in Brandenburg, Willkommen, online: https://juden-in-brandenburg.de/, (zuletzt aufgerufen am 14.2.2022)

2 Eine ausführliche Darstellung des Lebens des Hofjudens Lippold und insbesondere der Jahre zwischen seiner Verhaftung (1571) und seiner Hinrichtung (1573) findet sich bei WOLBE, Eugen:  Geschichte der Juden in Berlin und in der Mark Brandenburg, Berlin 1937, S. 74 – 88

3 Ebenda, S.85 f

4 Die vertriebenen Juden ließen sich vor allem in Prag, aber auch in Polen nieder. Ebenda, S.86 f

5 DAVIDSOHN, Ludwig: Beiträge zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Berliner Juden von der Emanzipation, Berlin 1920, S.16

6 DIEKMANN, Irene A.: Juden in Brandenburg (1671 bis 1871), in: Historisches Lexikon Brandenburgs, online: https://brandenburgikon.net/index.php/de/sachlexikon/juden-in-brandenburg-1671-bis-1871,  (zuletzt aufgerufen am 14.2.2022)

7 Vgl. KÖHLER, Benjamin: Jüdische Akteure in Brandenburg-Preußen, Kapitel 3: Einwanderungspolitik von 1671 bis 1713: Wandel durch Handel, online: https://germanjews.hypotheses.org/36, (zuletzt aufgerufen am 14.2.2022)

8 Vgl. DIEKMANN, Irene A:  Juden in Brandenburg (1671 bis 1871)

9 Ebenda; siehe auch NEUMANN, Emanuel: Jüdisches Leben in Brandenburg, in: Stolpersteine Brandenburg, online: https://www.stolpersteine-brandenburg.de/de/hintergrund/juedisches_leben_in_brandenburg.html, (zuletzt aufgerufen am 14.2.2022); siehe auch LASSALLY, Oswald: “Zur Geschichte Der Juden in Landsberg a.d. Warthe.” Monatsschrift Für Geschichte Und Wissenschaft Des Judentums, Vol. 80 (N. F. 44), No. 5, 1936, pp. 403–15, online: http://www.jstor.org/stable/23113420, (zuletzt aufgerufen am 7.3.2022 )

10 Vgl. BREUER, Mordechai: Die jüdische Minorität im Staat des aufgeklärten Absolutismus, in:  BREUER, Mordechai, GRAETZ, Michael (Hrsg.): Deutsch-jüdische Geschichte in der Neuzeit, Band I, 1600 – 1780, München 1996, S.142 – 144; vgl. DIEKMANN, Irene A:  Juden in Brandenburg (1671 bis 1871)

11 Corpus Constitutionum Marchicarum (CCM), Fünffte Abtheilung. Von unterschiedenen zum Policey-Wesen gehörigen Sachen, Das III. Capitel. Von Juden-Sachen, Nr. LIII, General-Privilegium und Reglement, wie es wegen der Juden in Sr. Königl. Majestät Landen zu halten, De Dato Berlin, den 29.September 1730

12 Novum Corpus Constitutionum Prussico-Brandenburgensium Praecipue Marchicarum (NCC),  Band 2, 1756,. Nr.65, Cabinetsordre wegen des General-Juden-Reglements, wobey befindlich: Revidirtes General-Privilegium und Reglement, vor die Judenschaft im Königreiche Preussen, der Chur- und Mark-Brandenburg, den Herzogthümern und Fürstenthümern, Magdeburg, Cleve, Hinter-Pommern, Crossen, Halberstadt, Minden, Camin und Meurs; imgleichen den Graf und Herrschaften, Mark, Ravensberg, Hohenstein, Tecklenburg, Lingen, Lauenburg und Bütow vom 17ten April 1750.

13 Vgl. Schoeps, Julius H.: Der lange Weg zum Staatsbürger, in: Jüdische Allgemeine vom 6.3.2012,  online: https://www.juedische-allgemeine.de/kultur/der-lange-weg-zum-staatsbuerger/,  (zuletzt aufgerufen am 16.3.2022 )

14Vgl. BREUER, Mordechai,  S.141 ff

15 Vgl. SCHENK, Tobias: Das Emanzipationsedikt – Ausdruck „defensiver Modernisierung“ oder Abschluss rechtsstaatlicher Entwicklungen des „(aufgeklärten) Absolutismus“? 1812 – 1912 – 2012. Versuch einer Standortbestimmung, in: DIEKMANN, Irene A. (Hrsg.), Das Emanzipationsedikt von 1812 in Preußen, Der lange Weg der Juden zu „Einländern“ und „preußischen Staatsbürgern“, Berlin, Boston 2013, S.47

16 Ebenda, S.53

17 Als „Vergleitete“ Juden wurden Juden bezeichnet, die über einen Schutzbrief verfügten, der ihnen besondere Rechte zubilligte. „Unvergleitete“ Juden dagegen besaßen keine Schutzbriefe, sie wurden bestenfalls im Land geduldet.

18 Vgl. SCHENK, Tobias: Das Emanzipationsedikt, S.55 ff

19 Zur Judenpolitik zu Zeit Königs Friedrich Wilhelm II: Vgl. JERSCH-WENZEL, Steffi: Rechtslage und Emanzipation, in: BRENNER, Michael, JERSCH-WENZEL, Steffi, MEYER, Michael A. (Hrsg.): Deutsch-jüdische Geschichte in der Neuzeit, Band 2, 1780 – 1871, München 1996, S.26 – 32

20 Vgl. Gesetzsammlung für die Königlichen Preußischen Staaten, No.5, Nr.80: Edikt betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in dem Preußischen Staate. Vom 11ten März 1812

21 Vgl. DIEKMANN, Irene A.: „bevorab zu Beförderung Handels und Wandels“: 350 Jahre Wiederansiedlung der Juden in Brandenburg. Hauptlinien ihrer Entwicklung von 1671 bis 1945, online: https://juden-in-brandenburg.de/350-jahre-wiederansiedlung-der-juden-in-brandenburg/,  (zuletzt aufgerufen am 29.3.2022)

22 Fast 90 % aller in Preußen ansässigen Juden erfüllte zu diesem Zeitpunkt diese Voraussetzung. Ebenda.

23 Ebenda (zuletzt aufgerufen am 29.3.2022)

24 Vgl. Beilage zum 40sten Stück des Amtsblatts der Königl. Kurmärkischen Regierung, Potsdam 1814

25 Vgl. Gesetz, betreffend die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung. Vom 3. Juli 1869 (Bundesgesetzbl. S. 292)

26 Ebenda.

27 Zur chronologischen Entwicklung der Judenverfolgung ab 1933: Vgl. Zeittafel der Judenverfolgung 1933 – 1945, online:  https://www.archiv.sachsen.de/download/Strukturen_der_Macht_Zeittafel.pdf., (zuletzt aufgerufen am 16.3.2022

28 Vgl. NEUMANN, Emanuel (zuletzt aufgerufen am 8.3.2022)

29 Vgl. BERGMANN, Armin: Die sozialen und ökonomischen Bedingungen der jüdischen Emigration aus Berlin/Brandenburg 1933, Dissertation Berlin 2009, Seite 56 ff, online: https://depositonce.tu-berlin.de/bitstream/11303/2425/2/Dokument_48.pdf, (zuletzt aufgerufen am 8.3.2022)

30 Vgl. bpp, Bundeszentrale für politische Bildung: Vor 75 Jahren: Ausreiseverbot für Juden, online: https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/235829/vor-75-jahren-ausreiseverbot-fuer-juden/, (zuletzt aufgerufen am 11.3.2022)

31 Zu diesem Zeitpunkt leben noch ca. 163.000 Personen jüdischen Glaubens im Deutschen Reich. Ebenda.

32 Vgl. NEUMANN, Emanuel  (zuletzt aufgerufen am 8.3.2022)

33 Vgl. Statistik und Deportation der jüdischen Bevölkerung aus dem deutschen Reich, Bezirksstelle Brandenburg-Ostpreußen,  online: https://www.statistik-des-holocaust.de/list_ger_brb.html,  (zuletzt aufgerufen am 8.3.2022)

34 Vgl. WEISSLEDER, Wolfgang: Der Neuaufbau jüdischer Gemeinden in Brandenburg ab 1991 – die ersten 10 Jahre, in: DIEKMANN, Irene A. (Hrsg.): Jüdisches Brandenburg, Geschichte und Gegenwart, Berlin 2008, S.290

35 Es wird geschätzt, dass 7500 Juden aus der Sowjetunion und ihren Nachfolgestaaten in Brandenburg aufgenommen wurden, von denen viele später nach Berlin und in andere Bundesländer umzogen. Ebenda, S.330

36 Ebenda, S.329

37 Vgl. Chronologie zur Geschichte der Juden in Brandenburg von den Anfängen bis zur Gegenwart, in: DIEKMANN, Irene A. (Hrsg.): Jüdisches Brandenburg, Geschichte und Gegenwart, Berlin 2008, S.648

38 Vgl. GLÖCKNER, Olaf, Jüdisches Leben in Brandenburg heute, Einführung, online: https://juden-in-brandenburg.de/einfuehrung-juedisches-leben-in-brandenburg-heute/, (zuletzt aufgerufen am 17.3.2022)

39 In Potsdam gibt es beispielsweise seit längerem drei verschiedenen orthodoxe Gemeinden (die „Gesetzestreuen“,  die jüdische Gemeinde und die Synagogengemeinde) sowie die dem liberalen Judentum angehörige „Beth Hillel“. Vgl. RÖD, Ildiko: Juden gegen die „Kirche der Schande“, in: Märkische Allgemeine vom 2.7.2014, online: https://www.maz-online.de/Thema/Specials/G/Garnisonkirche-in-Potsdam/Juden-gegen-die-Kirche-der-Schande, (zuletzt aufgerufen am 14.3.2022). Weiterhin die 2020 für im Land Brandenburg lebende Israelis gegründete liberale Gemeinde „Kehilat Israel“. Vgl. RICHTER, Christoph: Jüdische Gemeinde für Israelis in Potsdam /„Du musst Dich selber schützen“, in: Deutschlandfunk vom 11.6.2021, online: https://www.deutschlandfunk.de/juedische-gemeinde-fuer-israelis-in-potsdam-du-musst-dich-100.html, (zuletzt aufgerufen am 14.3.2022)

40 Vgl. Stolpersteine Brandenburg, Tagung: Dezentrales Gedenken. Stolpersteine, lokale Geschichtsprojekte und digitales Erinnern, online: https://www.stolpersteine-brandenburg.de/,  (zuletzt aufgerufen am 8.3.2022)

41 Vgl. Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Aufgaben, online: https://www.stiftung-bg.de/die-stiftung/aufgaben/,  (zuletzt aufgerufen am 8.3.2022)


Text

Klaus Boas (Forschungsgruppe „Juden in Brandenburg“)