Juden in der Kurmark werden preußische Staatsbürger im Jahre 1812
Am 11.März 1812 wurde von König Friedrich Wilhelm III ein Edikt erlassen, dass einen Grossteil der in Brandenburg und vier anderen preußischen Provinzen lebenden Juden christlichen Einwohnern weitgehend gleichstellte.<(p>
Allerdings hatten Juden, die preußische Staatsbürger werden wollten, vorab eine wichtige Bedingung zu erfüllen: sie mussten innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung des Edikts der Obrigkeit ihres Wohnortes mitzuteilen, welchen Familiennamen sie zukünftig führen würden (§ 3).
Angaben dazu, wer die preußische Staatsbürgerschaft in der Kurmark auf Grundlage des Edikts erwarb, wurden 1814 in der „Beilage zum 40sten Stück des Amtsblatts der Königl. Kurmärkischen Regierung“ veröffentlicht.
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