Trauungen in der jüdischen Gemeinde Bad Freienwalde im Jahre 1812-1874
Ein vollstä:ndiger Satz amtlicher Heiratsregister liegt für Freienwalde nicht vor. Lediglich für die Jahre 1848 bis 1873 konnte auf das Heiratsregister des Land- und Stadtgerichts Freienwalde zurückgegriffen werden. Dieses enthält zum Einen Angaben zu allen Juden, die in Freienwalde heirateten, zum Anderen auch Angaben zu aus Freienwalde stammenden Personen, die an einem anderen Ort getraut wurden. In Fall einer auswärtigen Trauung (häufig in Berlin) erfolgte die Registrierung beim Gericht in Freienwalde nachträglich, wobei jeweils auf den Hochzeitsort und die dortige Registernummer verwiesen wurde.
Die wichtigste Quelle für Hochzeiten, die vor 1848 stattfanden, ist das Synagogenbuch der örtlichen jüdischen Gemeinde, das den Zeitraum 1812 bis 1854 abdeckt. Ergänzend kann in Zweifelsfällen, z. B. wegen eines unleserlichen Eintrags im Synagogenbuch, auf eine Populationstabelle (1812 bis 1840) zurückgegriffen werden.
Die Datenbank enthält folgende Angaben:
Hinweise:
In einigen Fällen konnten Namen aufgrund einer unleserlichen Handschrift oder des schlechten Zustands des Schriftstückes nicht eindeutig identifiziert werden.
Verstorbene Eltern und Schwiegereltern wurden mit einem (†) gekennzeichnet, soweit diese Information in der Quelle gegeben wurde.
Quellen:
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