Offener Brief:
Gestaltung des Brandenburger Adlers im Plenarsaal
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
mit Interesse und Verwunderung verfolgt die Mitgliedschaft der Brandenburgischen Genealogischen Gesellschaft „Roter Adler“ e.V., der brandenburgische Verband für Familien- und Regionalgeschichte, die seit Wochen anhaltende öffentliche Diskussion um die künstlerische Ausgestaltung des Brandenburger Adlers im neuen Plenarsaal des Landtages.
Mit Interesse, weil die mediale Resonanz nicht nur die Redaktionen, sondern vor allem die Leser selbst stark zu bewegen scheint. Mit Verwunderung, da uns der Anlass an sich irritiert. Die Gestaltung des Brandenburger Adlers als Symbol und verfassungsrechtlich festgelegtes Hoheitszeichen und Wappenbild des Landes Brandenburg, zumal in der wohl denkbar bedeutsamsten öffentlichen Darstellung an der Stirnwand des Landtagsplenarsaales, erscheint grundsätzlich nicht verhandelbar. Staatliche Hoheitszeichen bilden nach unserer Auffassung eine ebensolche Grenze für die künstlerische Freiheit, wie beispielsweise die baurechtlichen Vorschriften für die Fantasie des Architekten. Diese Grenzen sind rechtlich wie tatsächlich nicht ohne Grund zu ziehen.
Ein Hoheitszeichen dient per definitionem der Symbolisierung hoheitlichen Handelns. Wo, wenn nicht in der Tätigkeit des Landtages, kann dies deutlicher der Fall sein. Kein Notar, kein Vermesser, keine Behörde hat die Freiheit, die berechtigt getragenen staatlichen Hoheitszeichen etwa im Stile ihres Geschmacks oder ihrer Firmenfarben zu verändern, weil ihr Sinn damit hinfällig würde. Es gibt eben nur den in der Verfassung definierten einen Brandenburger Adler. Jede andere Gestaltung ist eben nur irgendein Adler, schlimmstenfalls sogar ein definiert anderer – hier ganz konkret das staatliche Hoheitszeichen der Republik Polen.
Schlimmer noch, der „weiße Adler auf weißen Grund“ ist schlicht ein landläufiges Witzsymbol – für die ostfriesische Landesfahne.
Sie selbst, Herr Landtagspräsident, haben sich in den Medien kritisch zu dieser Problematik geäußert. Ich fordere sie daher auf, sich aktiv für eine Revidierung der getroffenen Entscheidung des Landtagspräsidiums einzusetzen und so einen nicht unerheblichen Schaden für das Ansehen des Landes und seine Rechtskultur abzuwenden.
Hochachtungsvoll
Gerd-Christian Treutler