Panikmache mit „giftiger Lektüre“

Unkenntnis, Sensationslust oder einfach unverantwortlicher Journalismus und vorauseilende Angst einiger Institutionen – das sind die Intentionen die einem auf die jüngsten Medienberichte zu „giftiger Lektüre“ durch arsenbelastete Bücher einfallen. Angefacht durch eine Meldung der Universitätsbibliothek Bielefeld wurden durch einige Bibliotheken ganze historische Buchbestände gesperrt und in den Medien an Desinformation grenzende Horrormeldungen verbreitet.

So etwa der „Tagesspiegel“ , der „Spiegel“ oder der Südwestdeutsche Rundfunk.

Doch was ist wirklich dran an den „giftigen Büchern“?

Nichts Neues und nichts Gefährliches!

Das 1805 entwickelte Mitisgrün (bekannt unter rund einem Dutzend Namen), benannt nach dem Erfinder Ignaz von Mitis, wurde wegen seiner intensiven Färbung im 19. Jh. vielfach verwendet, darunter auch als Malerfarbe und Tapetenfarbstoff. In diesen Nutzungsarten waren die Bewohner dem tatsächlich arsenhaltigen Farbstoff natürlich exponiert und langfristig ausgesetzt, so dass es tatsächlich zu Vergiftungserscheinungen kam. Daraufhin wurde die Verwendung des Farbstoffes bereits 1882 reichsweit verboten. Aber auch Künstler wie Monet, Manet, Gauguin und van Gogh verwendeten dieses Pigment in ihren Kunstwerken.

Warum nur jetzt, nach rund 140 Jahren diese angebliche neue Gefahr?

Offenbar wurde ein Grenzwert für arsenhaltige Stoffe verschärft und ein Arbeitsschutzbeauftragter war besonders eifrig …

Professionell hingegen ist die Stellungnahme des Deutschen Bibliotheksverbandes (DBV) nach der es bei sachgerechter Benutzung keinerlei Gefahr für Nutzer und Mitarbeiter gibt.

Ein solches Buch abzulecken, ist sicherlich keine gute Idee, aber das tut ja auch niemand.
(Reinhard Altenhörner, Vize-Bundesvorsitzender des DBV)

Die offizielle Handreichung des DBV zum Umgang mit arsenhaltigen Pigmenten in historischen Bibliotheksbeständen ist seit Dezember 2023 öffentlich zugänglich:

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