Beschreibung
Das Zwangsmühlensystem ist Ausfluss mittelalterlicher Herrschaftsausübung, wird im frühmodernen Staat fortgeschrieben und stellt zugleich die einzige flächendeckende Gewerbeausübung auf dem Lande dar. Erst durch die Herausforderungen des aufkommenden Industriezeitalters an Gewerbe, Handel und Konsumtion kam es zur Aufhebung der Zwangsmahlpflichtigkeit in der Gewerbefreiheit von 1810.
Die Arbeit legt erstmals die Zusammenstellung des kurmärkischen Zwangsmühlensystems
als quantitativen Befund vor und ordnet ihn, unter Berücksichtigung technologischer und
sozialgeschichtlicher Aspekte, in das zeitgenössische Rechts- und Wirtschaftssystem ein.
Die Geschichte der kurmärkischen Mühlen und Müller in ihrer Rechtslage zu bewahren, ist
Anliegen dieser Veröffentlichung. Die Veröffentlichung nennt knapp 400 Mühlenstandorte und zwangsmahlpflichtigen Dörfer sowie zahlreiche Müller und mit dem Mühlenwesen
beschäftigte Personen.